Newsletter des Flüchtlingsrats BW vom 11.6.2020

Der „Corona-Newsletter“ des Flüchtlingsrats BW ist in voller Länge hier abrufbar. Einige Punkte sollen aber auch an dieser Stelle nochmals aufgelistet werden:

Abschiebungen aus BW während der Corona-Krise

In Baden-Württemberg finden auch während der Corona-Krise und trotz erheblicher Reisebeschränkungen zum Zweck des Infektionsschutzes Abschiebungen statt. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass Abschiebungen entgegen aller gesundheitlicher Gefahren, ausgelöst durch das Jahrhundertereignis der Corona-Pandemie, unbedingt vollzogen werden. Das gefährdet die Betroffenen und steht im krassen Gegensatz zu all den staatlichen Einschränkungen gegen die Ausbreitung des Virus. Weiterlesen …

Corona in Gemeinschaftsunterkünften: Behörden haben RKI-Empfehlungen ignoriert

Die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, über die das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, liegen den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene seit Wochen vor. Sie decken sich in weiten Teilen mit den Forderungen von Pro Asyl und von den Flüchtlingsräten. Ausdrücklich formuliert das RKI: „Zudem müssen die gesetzlichen Kontaktbeschränkungen des Bundes und der Landesregierungen, die als Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Deutschland gelten, für Menschen in GU umsetzbar sein.“ Dagegen wird nicht nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen verstoßen, in denen nach wie vor hunderte von Menschen in Mehrbettzimmern untergebracht werden und sich teilweise mit einem ganzen Stockwerk die Sanitärräume teilen, sondern auch in etlichen kommunalen Gemeinschaftsunterkünften. Weiterlesen …

Hohes Infektionsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften

Das Kompetenznetz Public Health COVID‐19 hat eine Studie zu SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete veröffentlicht. Die Studie fasst die Erkenntnisse aus verschiedenen Einrichtungen zusammen, in denen es Virus-Ausbrücke gegeben hat. Zu den Kernaussagen gehören, dass das Ansteckungsrisiko in solchen Unterkünften grundsätzlich sehr hoch ist, wobei es Unterschiede zwischen verschiedenen Einrichtungen gibt. Kollektivquarantäne hat laut Studie keine messbaren Vorteile gegenüber anderen Strategien und erhöht das Infektionsrisiko für andere nocht nicht infizierte Personen in der Einrichtung. „Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist“, so eine weitere Kernbotschaft der Studie. Zur Studie

Quarantäneanordnungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Da in vielen Bundesländern, wie auch in Baden-Württemberg, nicht nur Einzelpersonen, sondern teilweise ganze Gemeinschaftsunterkünfte bzw. all ihre Bewohnenden unter (Zwangs)Quarantäne gestellt wurden, sind Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtsgrundlagen dieser Anordnungen vielerorts aufgetaucht. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat einen hilfreichen Kurzüberblick zu Quarantäneanordnungen in Zeiten der Corona-Pandemie erstellt. 

Stellungnahme Zugang zum Internet in Gemeinschaftsunterkünften

Anja Lederer, Rechtsanwältin, hat eine gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete veröffentlicht. In dieser kommt Sie zu dem Schluss, dass geflüchteten Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter verschiedensten rechtlichen Gesichtspunkten ein Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet zusteht. Anja Lederer hat unter anderem die Arbeitshilfe „Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften“ der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg und Opferpersepektive e.V. verfasst.

Handyauslesung durch das BAMF bei Asylsuchenden

Seit 2017 sammelt das BAMF routinemäßig Daten aus elektronischen Geräten von Asylsuchenden, die im Asylverfahren keinen Pass vorlegen können. Das soll helfen die Identität der Geflüchteten zu klären. Dieses Vorgehen wird vielfach kritisiert  und nun unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte drei Geflüchtete, deren Daten ausgelesen worden sind, um eine gerichtliche Überprüfung der staatlichen Praxis herbeizuführen. Weiterlesen …

Arbeitspapier: Kommunale Aufnahmen von Flüchtenden

Das Arbeitspapier beschäftigt sich mit der Stärkung von kommunaler Mitbestimmung bei der Aufnahme Schutzsuchender, dem Zusammenspiel von Aufnahme und Infrastruktur (der finanziellen Ausstattung von Kommunen) und dem solidarischen und selbstbestimmten kommunalem Zusammenleben. Die Autor*innen gehören verschiedenen Organisationen an, so ist die SEEBRÜCKE, Humboldt-Viadrina Governance Platform, EKD, Schöpflin Stiftung und Diakonie Deutschland vertreten. Das Papier dient zur Inspiration für alle, die sich für die kommunale Aufnahme von Flüchtenden einsetzen.

Von Politik zweiter Klasse – Niemand darf zurückgelassen werden!

Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und die Seebrücken-Bewegung haben am Montag, 11. Mai, in einer Pressekonferenz dargelegt, dass es gerade jetzt gilt, niemanden zurückzulassen und Lager zu schließen – ob in Moria oder Halberstadt. Vertreter*innen der Organisationen berichteten von Problemlagen, Maßnahmen und Perspektiven. Weiterlesen …

Illegale Abschiebungen von Griechenland in die Türkei

Push-Backs an den EU-Außengrenzen sind völkerrechtswidrig. Schon seit Langem kritisieren Menschenrechtsorganisationen, dass es insbesondere an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zu solchen Abschiebungen ohne eine Prüfung im Asylverfahren kommt. Von offizieller Seite wird das regelmäßig dementiert. Eine Recherche der Deutschen Welle legt nun neue Beweise für diese Praxis illegaler Abschiebungen vor. Sie hat mehrere Betroffene in der Türkei interviwet und kommt zu dem Ergebnis, „dass Push-Backs an der griechisch-türkischen Grenze ein festes Muster geworden sind.“

KBC Newsletter der Stadt Tübingen vom 24.6.2020

Veranstaltungen und Informationen:

  • Ab 1.1.2021: Änderungen bei der ermäßigten Schüler-Monatskarte mit KBC: Wer ab 1.1.2021 eine ermäßigte Monatskarte für Schülerinnen und Schüler erwerben möchte, muss dafür immer einen Bildung- und Teilhabe-Antrag beim Landratsamt stellen. Die Stadt übernimmt die Kosten für die ermäßigte Monatskarte nur noch, wenn ein Ablehnungsbescheid des Landkreises vorliegt. Weitere Informationen.
  • Landratsamt Tübingen beendet Corona-Hotline: Die deutlich zurückgegangenen Corona-Fallzahlen im Landkreis Tübingen wirken sich auch auf das Anrufaufkommen bei der im Landratsamt eingerichteten Corona-Hotline aus. Ab Montag, 22. Juni 2020, wird die Hotline vor diesem Hintergrund ihr Angebot einstellen. Stattdessen stellt die Landkreisverwaltung auf ihrer Homepage ein verbessertes Informationsangebot zur Verfügung. Weitere Informationen.
  • Stocherkahn für alle: Junge Menschen mit der KreisBonusCard sowie deren Freunde und Familien können sich zu einer kostenlosen Stocherkahnfahrt anmelden. Die nächsten Termine sind: 23.6. und 8.7.20, jeweils 16:45 Uhr, Stocherkahnanlegestelle Casino, Dauer ca. 1 h. Anmeldung an kinderchancen@tuebingen.de Weitere Informationen.
  • Kindergeburtstage feiern mit der KreisBonusCard: Laut der dritten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg §3 Abs. 2 dürfen sich nun für private Feiern wieder bis zu 20 Personen treffen. Es spielt dabei keine Rolle, aus wie vielen Haushalten sich die Personenzahl zusammensetzt. Oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind sowie deren Partnerinnen und Partner. Somit können prinzipiell auch wieder Kindergeburtstage mit der KBC gefeiert werden, aber am besten die Anbieter direkt anfragen. Weitere Informationen.
  • INET Multischulung: Das Netzwerk INET ist auf der Suche nach Menschen, die sich ehrenamtlich bei INET als Multiplikator_innen – abgekürzt Multis – engagieren  möchten. Multis sind Menschen unterschiedlicher Herkunft, die in einer Schulung in allen wichtigen Fragen zum Thema Schule ausgebildet werden. Sie unterstützen Eltern bei Gesprächen mit Lehrkräften, an Elternabenden, organisieren Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten für Eltern, informieren in Schulfragen. Die Schulung 2020 findet online in Form einer Videokonferenz über Zoom statt.
  • Projekt „Kopf und Herz“:  Caritas und vhs unterstützen Menschen bei der Grundbildung – beim Erlernen von Lesen und Schreiben, beim Verbessern der Kenntnisse im Lesen und Schreiben, beim Umgang mit schriftlichen Unterlagen (Formulare, Verträge, Rechnungen etc.). Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit Deutsch als Muttersprache und an Menschen, die sehr gut Deutsch sprechen. Weitere Informationen.
  • volkshochschul-sommer-flat 2020: Probieren Sie doch einmal alle möglichen Kursangebote der Volkshochschule Tübingen aus, ohne gleich einen ganzen Kurs buchen zu müssen, zum Preis von 25€. Das All-Inklusive-Paket beinhaltet Kurse und Vorträge aus den verschiedenen Fachbereichen und zu (fast) allen Themen der Volkshochschullandschaft. Sie melden sich einmalig an und können dann aus dem kompletten sommer-flat Programm so viele Angebote nutzen und testen, wie Sie möchten. Alle Veranstaltungen finden über die Online-Plattform Zoom statt. Weitere Informationen.

Allgemeine Informationen in der Corona-Krise:

  • Kinderbonus in Höhe von 300€ beschlossen: Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Wichtig: Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Weitere Informationen.
  • „Tübinger Tafel für vorübergehende in Not geratene Menschen“: Durch die aktuelle Corona-Krise gibt es Menschen, die vorübergehend in Not geraten sind und keine KreisBonusCard haben und bislang keine Sozialleistungen beziehen. Diese Personengruppe konnte in den letzten Wochen über die Initiative Grundversorgung versorgt werden, die nun aber eingestellt wurde. Mit der Tübinger Tafel wurde vereinbart, dass auch diese Personen ohne KBC vorübergehend bis zum 17.08.20 (= Sommerpause der Tafel) Lebensmittel erhalten können, wenn dies von einer Beratungsstelle befürwortet wird. Mit dieser Bescheinigung können sie sich dann eine vorübergehende „TüTa-Karte“ ausstellen lassen. Teilnehmende Beratungsstellen in Tübingen sind Diakonie, Caritas, Brückenhaus, VAMV, Bürgertreff NaSe sowie die Stadtteilsozialarbeit Weststadt und WHO. Weitere Informationen.
  • Gemeinsam Nähen und Helfen: Passerelle und die städtische Abteilung für Geflüchtete haben ein Nähprojekt für Geflüchtete initiiert. Über das Projekt können Geflüchtete günstig Masken erhalten.

Alltag mit Kindern:

  1. Info-Plattform rund ums Lernen in Tübingen: Wir vom Team Familie haben in den letzten Wochen Wissenswertes rund ums Lernen in Tübingen zusammengestellt. Wo kann ich lernen, wo kann ich drucken, wer kann mich dabei unterstützen? Antworten zu diesen Fragen findet man unter www.buefa-tue.de/lernen.
  2. Kostenloser Arbeitsplatz in der Pixel-Medienwerkstatt: Lernarbeitsplätze mit PC mit WLAN sowie die Möglichkeit zu drucken, scannen und kopieren, Unterstützung beim Umgang mit Hard- und Software, der Internetrecherche sowie Hilfestellung bei allen Fragen rund um Smartphone und Tablet. Zwischendurch findet sich auch Zeit zum Surfen, Quatschen, Chillen und Spielen. montags, dienstags und donnerstags jeweils 13-14:30 Uhr und 15-16 Uhr Karlstr. 13, 72072 Tübingen, 07071 365504. Anmeldung online an anmeldung@pixel-medienwerkstatt.de Weitere Informationen:
  3. Bewegungsraum-Angebot für (einzelne) Familien: Klettern, schaukeln, rutschen, hüpfen,… im Bewegungsraum der Familienbildungsstätte wird dies Kindern gemeinsam mit ihren Eltern ermöglicht. Das Angebot: Jeweils eine Familie kann den Bewegungsraum nach Anmeldung für 45 Minuten kostenfrei nutzen. Eine Anmeldung für dieses Angebot ist zwingend erforderlich. Weitere Informationen.
  4. für Kita-Kinder zur Förderung der Sprachentwicklung: von der Sprach-Kita-Plattform Tipps für Spiele und Aktivitäten zur Sprachbildung, Leseproben, kostenlose Geschichten und weitere Ideen zum Thema Sprache.
    1. https://www.verlag-modernes-lernen.de/pdf/AntiKrisenBonbon.pdf
    1. https://www.lesestart.de/
    1. https://wuselstunde.de/
    1. https://www.deutschlandfunkkultur.de/kakadu-kinderhoerspiel.3980.de.html
  • Städtische Jugendhäuser öffnen teilweise wieder: Städtische Jugendhäuser in Tübingen öffnen stufenweise ihre Türen für Angebote mit begrenzter Teilnehmerzahl. Dazu können sich die Jugendlichen anmelden. Informationen zu den Angeboten und Anmeldeverfahren veröffentlichen die Einrichtungen auf ihren Internetseiten sowie in den sozialen Medien. Ein offener Betrieb mit freiem Kommen und Gehen der Jugendlichen ist zunächst noch nicht möglich. Weitere Informationen
  • Offener Farmbetrieb Kinder- und Jugendfarm Tübingen: Ab dem 17. Juni kann der Offene Farmbetrieb wieder angeboten werden, mit einigen Änderungen: die neuen Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch, Freitag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl auf 12 Kinder; Dokumentation der Teilnehmenden mit Name und Telefonnummer oder Anschrift. Weitere Informationen.
  • „Spielzeit für Familien im Farmgarten“: Das Angebot der Kinder- und Jugendfarm Tübingen wird bis zu den Sommerferien fortgeführt. Immer dienstags und donnerstags steht die Farm nach Anmeldung und Absprache zwei Familien bzw. Mitgliedern aus zwei Haushalten offen. Weitere Informationen.
  • Brandschutzerziehung der Feuerwehr: Da durch die Corona-Krise keine Besuchergruppen zur Brandschutzerziehung mehr im Feuerwehrhaus vorbei kommen können, hat die Tübinger Feuerwehr ein Papier entwickelt, in welchem sie über ihre Arbeit berichtet, mit Ausmalbild als Bonus.

Sommerferien:

  • 15.-23.8.20 FYM! –Projekt: FIND YOUR MUSIC“ ist ein Projekt, das Jugendliche im Alter zwischen 13 und 20 Jahren dazu einlädt, ihre eigene musikalische Kreativität zu entdecken und zu erproben. Im Zentrum steht das gemeinsame Erfinden von Musik und das Entwickeln einer eigenen „Komposition“. Für das Projekt „FYM 2020“ wurde das Thema „Filmmusik“ ausgewählt. Es geht also um das Entwickeln eines „Soundtracks“ für einen oder mehrere „Stummfilm(e)“ zu einer aktuellen Thematik.  In einer Abschlusspräsentation wird die neu entstandene Musik zusammen mit dem Film der Öffentlichkeit dargeboten, und darüber hinaus werden Einblicke in den Entstehungsprozess der Musik und der Arbeitsweise im Projekt ermöglicht. Alter: Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren. Kosten: regulär 150€, mit KreisBonusCard kostenlos. Anmeldung: postalisch oder www.vielklang.org
  • Städtisches Sommerferienprogramm: Auch in den Sommerferien 2020 wird es wieder ein attraktives Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahren geben. Ermäßigung: Für Kinder mit „KreisBonusCard Junior“ ist die Teilnahme kostenfrei, sie bezahlen nur 2 Euro Grundgebühr. Die KreisBonusCard Junior muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die gedruckte Broschüre gibt es in den Rathäusern und Verwaltungsstellen der Teilorte, in den Jugendhäusern und Jugendtreffs, in der Stadtbücherei und ihren Zweigstellen sowie in den Filialen der VR-Banken. Leider ist noch nicht sicher, welche Programmpunkte unter den geltenden Corona-Vorgaben stattfinden können. Eine Übersicht über die Ferienangebote und aktuelle Informationen gibt es unter  https://www.tuebingen.ferienprogramm-online.de/ Wunschzettel zur Anmeldung im gedruckten Programmheft oder zum Ausdrucken unter www.tuebingen.de/uploads/ferienangebote/anbieter/wunschzettel_2020_f.pdf
  • und hier geht es zu den Ferienplänen

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Weitere Informationen und Aktuelles finden Sie auch auf den Seiten des Bündnis für Familie Tübingen unter: www.buefa-tue.de/Corona_Infos

Kommen Sie gut durch die Woche!

Viele Grüße

Monica Jordan
Koordination Kinderchancen
Universitätsstadt Tübingen
Münzgasse 20
72070 Tübingen
Telefon 07071 204-1490
www.tuebingen.de/kinderchancen