KBC Newsletter der Stadt Tübingen vom 28.4.2020

Allgemeine Informationen in der Corona-Krise:

  • erweiterte Notbetreuung: Die Stadtverwaltung bietet aktuell eine erweiterte Notbetreuung für Kita-Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 an. Einen Anspruch haben Familien, in denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Der Arbeitgeber muss bescheinigen, dass die Eltern als unabkömmlich gelten und ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Wenn der Betreuungsplatz bei einem freien Träger ist, muss die erweiterte Notbetreuung dort beantragt werden. Die erweiterte Notbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen beginnt am Mittwoch, 29. April 2020, für Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 7 am Montag, 27. April 2020. Weitere Informationen: https://www.tuebingen.de/corona-notbetreuung
  • Masken: Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen alle ab sechs Jahren ab Montag, 27. April 2020, im öffentlichen Personennahverkehr (also zum Beispiel im TüBus oder an Bahn- und Bussteigen) sowie in Läden und Einkaufszentren eine gekaufte oder selbst genähte Alltagsmaske tragen. Notfalls reicht ein Tuch oder Schal über Mund und Nase aus. Weitere Informationen.
  • Hotline psychische Belastung: Die Telefon-Hotline des Landes Baden-Württemberg organisiert psychosoziale Beratung durch ausgebildete Fachkräfte für alle Bürger mit Corona-bedingten Sorgen, Ängsten und Problemen. Unter 0800 377 377 6 werden Anrufe zeitnah weitervermittelt an professionelle Berater: Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, Pädagogen, Sozialarbeiter. Bei Bedarf können auch fortgesetzte Beratungstermine angeboten werden. Die Beratung ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Weitere Informationen.
  • Videoclips zu den Hygiene- und Verhaltensregeln: Die Spots in vielen Sprachen wurden aufgrund der aktuellen Situation von Geflüchteten in Eigenregie mit Smartphone aufgenommen und vom Landesfilmdienst BW produziert. Es gibt sie in folgenden Sprachen: Arabisch, Kurdisch, Farsi/Dari, Tigrinya, Französisch, Russisch, Englisch. Außerdem gibt es einen Clip in Gebärdensprache und viele Ideen und Anregungen für die ganze Familie. Weitere Informationen: www.stuttgart.de/coronavirus
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Offener Brief an die Stadt Tübingen wegen der Situation von Geflüchteten in Griechenland

Wir als AG Koordination haben uns heute in einem Offenen Brief an Oberbürgermeister Palmer und den Gemeinderat der Stadt Tübingen gewandt mit der Bitte, sich mit der katastrophalen Lage der Geflüchteten in Griechenland zu befassen. Die Stadt Tübingen, die sich vor einem Jahr zum Sicheren Hafen erklärt hat, soll ihrer Absichtserklärung nun Taten folgen lassen und Menschen aufnehmen.

Über die Zustände in den überfüllten Lagern in Griechenland wird seit vielen Monaten berichtet. Durch Corona ist alles noch viel schlimmer geworden. Zahllose kleine und große Organisationen erheben seit langem ihre Stimme, um Deutschland und die EU zu einer Verbesserung zu veranlassen. Bislang mit mäßigem Erfolg. Knapp 50 Kinder wurden jetzt endlich nach Deutschland ausgeflogen. Ein Armutszeugnis.

Anbei unser Brief, den auch ihr – im Namen eures Unterstützerkreises oder auch als Privatpersonen – an OB Palmer und die Fraktionsvorsitzenden schicken könntet.

Empfehlenswert wäre es auch, Gemeinderät*innen, die ihr persönlich kennt, direkt anzusprechen und auf die Dringlichkeit hinzuweisen.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde auch an das Schwäbische Tagblatt geschickt.

KBC Newsletter – Infos und Tipps zur aktuellen Situation – Stadt Tübingen

Liebe Familien,

auch in dieser Woche habe ich Ihnen einige Informationen zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV:  Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen alle ab Montag, 27. April 2020, bei der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf in Geschäften eine Maske tragen, die Mund und Nase bedeckt. Damit ist keine medizinische Maske gemeint, wie sie im Krankenhaus benutzt wird. Stattdessen ist eine sogenannte Alltagsmaske verpflichtend, die auch selbst genäht sein kann. Notfalls ist ein Tuch oder Schal, der Mund und Nase bedeckt, ausreichend. Bereits einfache Mund-Nase-Bedeckungen verringern das Risiko, dass jemand angesteckt wird. Indem alle eine Maske tragen, schützt man sich gegenseitig. Der Mindestabstand von 1,50 Metern, wenn man anderen Menschen begegnet, gilt weiterhin. Weitere Informationen: https://www.tuebingen.de/28331.html#/28596
  • Wo bekomme ich eine Maske her?
    • Alle Tübinger Bürgerinnen und Bürger ab Jahrgang 1954 und älter, bekommen eine Maske von der Stadtverwaltung per Post, die Masken können auch in den Innenstadtläden erworben werden. Weitere Informationen: https://www.tuebingen.de/28331.html#/28596 und auf Plattformen wie www.nebenan.de gibt es oft Angebote, dass jemand einem eine Maske mitnäht
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Wie geht es weiter auf dem Mittelmeer?

Europa schottet sich in der Corona-Krise weiter ab. Mehr denn je werden auf dem Mittelmeer in Seenot geratene Menschen ohne jeden Rettungsversuch ihrem Schicksal überlassen. Alle Rufe nach einem neuen europäischen Seenotrettungsprogramm und einer menschenrechtsbasierten Asylpolitik in Europa bleiben ungehört.
Doch auch in den kommenden Wochen und Monaten werden wieder viele Menschen über das Mittelmeer fliehen. Gleichzeitig stellt die aktuelle Corona-Pandemie die zivilen Seenotrettung vor ganz neue Herausforderungen. Deshalb fragen wir uns:
Wie wird die Arbeit der Seenotretter in diesem Sommer aussehen? Welche politischen Spielräume gibt es noch für einen politischen Kurswechsel auf dem Mittelmeer?

Am 28.4.2020 fand ein sehenswertes digitales Gespräch mit Marie von Manteuffel, Flucht- und Migrationsexpertin im Berliner Büro von Ärzte ohne Grenzen / Médecins Sans Frontières (MSF) und Mattea Weihe, Mitarbeiterin im Advocacy-Team und langjähriges Crew-Mitglied von Sea-Watch statt.

Das Coronavirus aktuell

Aktuelle Infos aus der Ministerrunde vom 15.4.2020 finden Sie auf SpiegelOnline, in der Süddeutschen oder in der ZEIT.

Die Behörden im Landkreis sind wegen des Corona-Virus in der Regel derzeit geschlossen. Sie können aber telefonisch oder per E-Mail über Ihre/n Integrationsmanager/in Kontakt aufnehmen.

Stadt und Landkreis Tübingen informieren auf ihren Internet-Seiten ausführlich über aktuelle Regelungen und Schutzmaßnahmen. Diese Seiten sind in der Regel auf Deutsch. Auch TüNews widmet sich in mehreren Sprachen dem Thema. Tagesaktuelle Informationen in verschiedenen Sprachen bietet außerdem das Handbook Germany (weitere Sprachen durch Klick auf die Weltkugel) an und von Pro Asyl gibt es einen Newsticker zum Thema. Auch Frau Widmann-Mauz, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, bietet mehrsprachige Informationen an, das BM für Gesundheit leider nur auf deutsch.

Speziell für die Stadt Tübingen bietet das Bündnis für Familie Informationen und Tipps (auf Deutsch)

Es gibt auch Informationsblätter in diesen Sprachen:

Die Stadt Stuttgart hat auch einige Videoclips in verschiedenen Sprachen produziert.

Die Sprachenauswahl erfolgt über ein Auswahlfeld am oberen Bildschirmrand.

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Flüchtlingskinder aus Griechenland

Der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen. Die Politik der EU und der Bundesrepublik ist derzeit ein Armutszeugnis. Obwohl Politiker aus allen ernstzunehmenden Parteien für die Aufnahme von Kindern aus den Flüchtlingslagern in Griechenland sind, konnte sich unsere Regierung gerade mal auf die Aufnahme von 50 Kindern durchringen.

Lesen Sie dazu Kommentare aus dem SPIEGEL und der ZEIT.

Hier sind die erfolglosen Stellungsnahmen von PolitikerInnen der CDU, der SPD und den Grünen.

Globalzustimmung für Arbeitserlaubnisse für Erntehelfer*innen

Ziel sei eine unbürokratische und kurzfristige Beschäftigung von Drittstaatengehörigen als Erntehelfer*innen. Umfasst sind von dieser Regelung sind u.a.:

  • Asylbewerber*innen, denen nach nach 9 bzw. 3 Monaten die Ausübung einer Beschäftigung zu erlauben ist, soweit keine Versagungsgründe vorliegen (§ 61 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AsylG bzw. § 61 Absatz 2 AsylG).
  • Geduldete, denen nach 6 bzw. 3 Monaten Besitz der Duldung die Ausübung einer Beschäftigung zu erlauben ist, soweit keine Versagungsgründe vorliegen (§ 61 Absatz 1 Satz 2, zweiter Teilsatz bzw. § 32 Absatz 1 BeschV).