Fortbildung zum Chancenaufenthaltsrecht

Der AK Asyl Südstadt macht am 28.2.2023 eine Fortbildung zum Chancenaufenthaltsrecht für Ehrenamtliche.
Niederschwellig, für Nicht-Fachleute!

Beginn 19 Uhr
Gemeindehaus St. Michael, Hechinger Straße 45, Tübingen

Referent:  Andreas Linder

Anmeldung: Bitte per E-Mail bis zum 24.2.2023 an: info@akasylsued.de

Am 1.1.2023 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) in Kraft getreten.

Für gut integrierte Menschen mit einer Duldung (was nichts anderes bedeutet als: man kann jederzeit abgeschoben werden) besteht jetzt die Chance, eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst für 18 Monate, bekommen. Diverse Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.

  • Wir erklären das neue Gesetz.
  • Wir erklären, für welchen Personenkreis es in Frage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Wir erklären, wie man vorgehen muss.