Land übernimmt Kosten für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine

Demnach übernimmt das Land die Kosten für die Sozialleistungen, wie etwa Unterstützung bei Lebensunterhalt und Wohnung. Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen die Leistungen erstattet, wenn die Geflüchteten dort registriert sind und den Regierungspräsidien gemeldet werden. Näheres hier.

Auch steuerliche Entlastungen sind möglich.

Bitte melden Sie sich beim Landratsamt oder bei der deutschlandweiten Vermittlung.