Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große
Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Für den Notfall-KiZ müssen Familien, die einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, ab April 2020 nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Weitere Einzelheiten sind hier zu finden.