Projekt LernstarkMitBuT-Sommerferien 2021: Anmeldung endet bald!

Die Abteilung Soziales/ Bildung und Teilhabe des Landratsamtes Tübingen hat für alle Schüler_innen bis 25 Jahre*, die grundsätzlich im August 2021 einen geklärten Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben ein Projekt # LernstarkMitBuT-Sommerferien 2021 ins Leben gerufen (*Personen, die eine allgemeine- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten).

Das Projekt soll helfen, Wissenslücken zu schließen und den Start ins neue Schuljahr zu erleichtern. Alle BuT-berechtigten Schüler_innen können eine kostenlose Lernförderung außerhalb der Schule erhalten. Die Schüler_innen können bei diesem Projekt zusätzlich zum schulischen Angebot der Lernbrücken teilnehmen!

Hier die wichtigsten Infos dazu:

  • Wer kann teilnehmen am #LernstarkMitBuT – Lernsommer 2021? 

Alle Schüler*innen bis 25 Jahre*, die grundsätzlich im August 2021 einen geklärten Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben.
(*Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

  • Was genau bietet #LernstarkMitBuT – Lernsommer 2021?

Kostenfreie Lernförderung/Nachhilfe für maximal 30 Schulstunden (1 Schulstunde = 45 Minuten), in Mathematik, Naturwissenschaften, (Fremd-)Sprachen.

  • Wann findet #LernstarkMitBuT – Lernsommer 2021 statt?

In den Sommerferien im Zeitraum vom 02.08.2021 bis 29.08.2021.

  • Wie funktioniert #LernstarkMitBuT – Lernsommer 2021?

Die Eltern erhalten nach Antragsstellung einen Gutschein zugeschickt, der bei einem Nachhilfeinstitut oder einer privaten Nachhilfeperson eingelöst werden kann. Das Nachhilfeinstitut oder die Nachhilfeperson ermitteln nach Vorlage des Gutscheins den individuellen Unterstützungsbedarf und planen das Förderangebot.

Die Nachhilfeinstitute oder -personen müssen sich vorab beim Landratsamt/ Abteilung Soziales/ Bildung und Teilhabe registrieren und die Vergütung pro Schulstunde mit dem Landratsamt vereinbaren. Nach erbrachter Förderung rechnet die Nachhilfeperson oder das Institut direkt mit dem Landratsamt ab.

Die Förderung findet in Präsenz als Einzelunterrichtung oder in Kleingruppen statt. Auf die Einhaltung der gültigen Corona-Schutzmaßnahmen ist zu achten.

  • Wie kann der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung erfolgt schriftlich per Post oder per Mail an:

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales / Bildung- und Teilhabe
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Eine Antragstellung ist nur bis einschließlich 11.07.2021 möglich!

Bei Fragen zum Programm könnenSie sich an das Landratsamt Tübingen wenden: bildungspaket@kreis-tuebingen.de Tel: 07071/ 207 6162.

Unter www.kreis-tuebingen.de/but können Sie direkt Ihre regionale Ansprechperson herausfinden und diese kontaktieren.

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat, können Sie mit dem Landratsamt Kontakt aufnehmen und klären, ob Sie einen Anspruch haben, das lohnt sich! Voraussetzung für die Leistungen nach BuT ist der Bezug von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag. Das Bildungs-und Teilhabepaket bietet viele Fördermöglichkeiten, auch für Freizeitaktivitäten Ihrer Kinder!

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier und hier.