Rundbrief der Beauftragten für Bürgerengagement der Stadt Tübingen, November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun haben wir wieder mehr mit Corona und der Eindämmung der Verbreitung zu tun, als wir gedacht und gehofft hatten. Die aktuellen Regelungen können Sie auch hier nachlesen. Ebenso welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Kulturschaffende und Einzelpersonen gibt. Viele Angebote im Bildungsbereich der außerschulischen Bildungsarbeit sind möglich und Ansammlungen die zum Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge zählt, auch Selbsthilfegruppen können sich treffen.

Gerne informiere ich Sie über den aktuellen Stand der Nachbesserung für gemeinnützige Vereine (u. a. Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale), die der Bundesrat fordert.

Herzlich lade ich Sie zu einem Informations- und Motivationsabend für Vereinsvorstände und Verantwortliche in Initiativen am 2. Dezember ein. Hier erfahren Sie mehr über ein spezielles Angebot für Vereine 2021 mit einem Grundlagenseminar und Einzel Coaching-Angebot. Ich freue mich ganz besonders Herrn Wolfgang Mesner, einen erfahrenen Experten, hierfür gewinnen zu können.

Im Jubiläumsjahr „10 Jahre Fairtrade-Stadt“ zeigen wir im November und Dezember eine Ausstellung über Kakao und die Menschen, die mit ihm zu tun haben, in der Stadtbücherei mit einem Begleitprogrammund einem Vortrag in der vhs über die Nachhaltigkeit von Fair Trade in den Entwicklungsländern.

Ich wünsche Ihnen einen guten Durchblick  bei den neuen Regelungen, und dass Sie gute Möglichkeiten finden Ihr Engagement, die Arbeit in Ihrer Einrichtung und Initiative entsprechend der Regelungen fortühren können.

Alles Gute und herzliche Grüße
Gertrud van Ackern
Beauftragte für Bürgerengagement

Themenübersicht

1. Aktuelles zur Corona-Pandemie

    1.1. Allgemein, für Vereine, Kulturschaffende und Selbsthilfegruppen
    1.2. Soforthilfe der Bürgerstiftung Tübingen

2. „Fit fürs Engagement“
     Impulsvortrag und Motivationsabend am 02.12.20 – online

3. Bundesrat fordert Nachbesserung für gemeinnützige Vereine

4. Zehn Jahre Fairtrade-Stadt Tübingen

5. Unterstützung von sozialen Einrichtungen bei Klimaschutzmaßnahmen

6. Vereinsdatenbank

1. Aktuelles zur Corona-Pandemie

1.1. Allgemein, für Vereine, Kulturschaffende und Selbsthilfegruppen

Vom 2. bis 30. November 2020 gelten die neuen Regelungen. § 7 regelt das Zutritts- und Teilnahmeverbot, § 9 Ansammlungen, § 10 Veranstaltungen. Die Details zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier. Auf der Homepage des Landes finden Sie gleich an erster Stelle die beiden Übersichten im Anhang, wenn Sie die beiden < > anklicken: „Ausnahmen: Was weiterhin & erlaubt ist“ und „Geschlossene Einrichtungen und nicht mögliche Aktivitäten“. Die Corona-Verordnung insgesamt gilt bis zum 31. Januar 2021.

Folgend finden Sie die wichtigsten Informationen für Vereine:

Seit dem 2. November 2020 dürfen sich nur noch bis zu zehn Personen treffen. Diese Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen. Das gilt auch, wenn Vereinsmitglieder zusammenkommen.

Zudem gibt es Einschränkungen bei Veranstaltungen (siehe § 1a Absatz 3 CoronaVO). Dazu gehört auch das Angebot der Vereine für die Freizeitgestaltung und für die Breitenkultur. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Sonstige Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen, wie Vereinssitzungen oder Mitgliederversammlungen können weiterhin stattfinden. Hierbei ist jedoch kritisch zu prüfen, ob diese Versammlung nicht verschoben oder virtuell durchgeführt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, gilt es den Infektionsschutz und die AHA+L-Regeln unbedingt einzuhalten.

Zur Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dürfen auch mehr als 10 Personen zusammenkommen. Immer sind dabei die Hygieneauflagen zu beachten, die in § 10 der Corona-Verordnung erläutert sind. Dazu zählen die Hygieneanforderung aus § 4, die Erstellung eines schriftlichen Hygienekonzepts gemäß § 5, die Datenerhebung gemäß § 6, das in § 7, beschriebene Zutritts- und Teilnahmeverbot und die Arbeitsschutzanforderungen aus § 8.

Auszug aus der Mail 19/2020 des Fachbereichs Kunst und Kultur

Projektzuschuss Kultur des Fachbereichs Kunst und Kultur

Wir kehren wieder zu unseren regulären Fristen der Antragsstellung zurück, um eine faire Verteilung der Mittel planen und gewährleisten zu können. Eine Antragsstellung für Projekte

im Zeitraum Januar 2021 ist bis zum 15. November 2020 möglich, im Zeitraum Februar 2021 – Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2020.

Bitte teilen Sie dem Fachbereich Kunst und Kultur unverzüglich mit, wenn Sie Projekte, für die wir bereits einen Zuschuss zugesagt haben, aufgrund der Lage absagen oder verschieben müssen. Da nun das Jahr zur Neige geht, bitten wir Sie auch, an die Verwendungsnachweise zu denken. Alle Informationen zu unseren Zuschüssen finden Sie nach wie vor auf der städtischen Homepage: https://www.tuebingen.de/9096.html.

Förderprogramm des Bundes und der Länder: Kultur.Gemeinschaften für kleinere Kultureinrichtungen zur digitalen Kommunikation

„KULTUR.GEMEINSCHAFTEN“ soll insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, gegebenenfalls inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Maßnahme. Da sich die Förderung insbesondere an kleinere Einrichtungen und Projektträger (bis zu zehn vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt. Die Bewerbung ist noch bis 15.11. möglich.

Auszug aus der Mail 20/2020 des Fachbereichs Kunst und Kultur

Die neue Landesverordnung regelt unter anderem, dass Theater, Museen und Kinos bis mindestens Ende November schließen müssen und auch keine kulturellen Veranstaltungen stattfinden dürfen. Chor- und Orchesterproben im Amateurbereich sind ebenfalls verboten, Mitgliederversammlungen von Vereinen sollen virtuell abgehalten werden.

Gleichzeitig hat der Bund Unterstützung zugesagt. Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen können einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe stellen. Sie können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Soloselbständige – diese bisher unzulänglich geregelte Möglichkeit wurde immerhin nun aufgenommen – können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Nähere Infos zu den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes finden Sie hier, detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe hier.

Informationen des Sozialforums Tübingen e.V. zu Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen dürfen sich auch im Teil-Lockdown treffen

Gruppentreffen der Selbsthilfe zählen laut dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg unter den Begriff der sozialen Fürsorge – unabhängig davon, ob es sich um gesundheitsbezogene oder soziale Gruppen handelt. Prinzipiell dürfen sie sich auch im November 2020 mit mehr als 10 Personen treffen und bedürfen der Unterstützung, um sich weiterhin treffen zu können.
Die geltenden AHAL-Regeln sind einzuhalten. Die Zahl der erlaubten Teilnehmer*innen muss gegebenenfalls reduziert werden, wenn für den Raum, in dem sich eine Selbsthilfegruppe trifft, ein entsprechendes Hygienekonzept gilt.
Das SOZIALFORUM TÜBINGEN e. V. bittet insbesondere Institutionen, die Selbsthilfegruppen Räume zur Verfügung stellen, dies auch im Teil-Lockdown weiterhin zu tun.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an SOZIALFORUM TÜBINGEN e. V., Kontaktstelle für Selbsthilfe, Barbara Herzog, Tel. 07071/3 83 63 oder E-Mail: herzog@sozialforum-tuebingen.de.

1.2. Finanzielle Soforthilfe der Bürgerstiftung Tübingen

Die Bürgerstiftung Tübingen kann weiterhin finanzielle Soforthilfe leisten. Sie gewährt Zuschüsse für Tübinger Privatpersonen, die wegen der Corona-Krise kein Einkommen mehr und damit Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies gilt auch für freie Kulturschaffende. Formlose Anträge sind möglich per E-Mail an hilfe@buergerstiftung-tuebingen.de.

2. „Fit fürs Engagement“
Impulsvortrag und Motivationsabend
für Vorstände von Vereinen mit Wolfgang Mesner

„Ehrenamtliches Engagement braucht eine Zukunft!“ oder
„Wie sich das Ehrenamt modernisieren kann!“
Mittwoch, 2. Dezember 2020, 19 bis 21.30 Uhr
Engagement braucht Menschen, die in Vereinen und Initiativen Verantwortung übernehmen, organisieren und Entscheidungen treffen. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt und den Einstellungen der Menschen zu Freizeit- und Gesellschaftsthemen wird es immer schwieriger, Vorstandsposten in Vereinen zu besetzen.
An diesem Abend sind Vorstände und Verantwortliche in Vereinen herzlich eingeladen, durch einen Impulsvortrag erste Ideen für sich und ihren Verein mitzunehmen.
Der Abend soll motivieren, sich mit seinem Verein auseinanderzusetzen und an den für 2021 geplanten Schulungen und Vereins-Coachings teilzunehmen.
Inzwischen findet die Veranstaltung ausschließlich online statt.

Kurs Nr. 202-10228, Anmeldung bis 30.11.2010: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

3. Bundesrat fordert Nachbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen

Mit den Stimmen Baden-Württembergs hat der Bundesrat ein großes Paket an Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen:

·         Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro und der Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro,

·         Anhebung des Körperschaft- und Gewerbesteuerfreibetrags für Vereine von 5.000 auf 7.500 Euro,

·         Erhöhung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 45.000 Euro,

·         Befreiung von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro pro Jahr,

·         Steuerbegünstigung für Kooperationen gemeinnütziger Einrichtungen und für Holdings, die ausschließlich Anteile an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften halten

Die Änderungen sollen über Anträge zum sogenannten Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt werden.
Ob diese Änderungsvorschläge in das Gesetz eingehen, ist offen. Schon im Vorjahr hatte die Bundesregierung entsprechende Empfehlungen des Bundesrats mit Hinweis auf geplante umfängliche Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts abgelehnt.

4. Zehn Jahre Fairtrade-Stadt Tübingen

Bittere Bohne – süßes Vergnügen?
Eine Ausstellung über Kakao und die Menschen, die mit ihm zu tun haben

24. November bis 12. Dezember 2020

Stadtbücherei
Dienstag bis Freitag 10:30 bis 19 Uhr, Samstag, 10:30 bis 14 Uhr.

Leseangebot für Kinder
Dienstag, 24. November 2020
10 bis 11 Uhr, Stadtbücherei Tübingen

„Fair oder konventionell – Was steckt hinter unserer Schokolade?“
Schoko-Workshops für Schülerinnen und Schüler

24. November bis 11. Dezember 2020

Stadtbücherei Tübingen
10.30 bis 12.30 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung
Gebühr: 20 bis 25 Euro
Anmeldungen per E-Mail an bildung@weltladen-tuebingen.de

Wie nachhaltig ist Fair Trade für die Struktur in den Entwicklungsländern?
Vortrag von Gabriele Forst


Dienstag, 1. Dezember 2020
19.30 bis 21 Uhr, Volkshochschule Tübingen

weitere Informationen.

5. Unterstützung von sozialen Einrichtungen bei Klimaschutzmaßnahmen

Förderaufrufe zu den Programmen „Sozial & Mobil“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise sind zwei neue Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aufgelegt worden, mit denen soziale Dienste gezielt beim ökologischen Umbau unterstützt werden sollen. Die Programme sind nun gestartet und haben ein Volumen von zusammen 350 Mio. Euro.

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ hilft unter anderem Seniorenheimen, mobilen Pflegediensten oder Kindertagesstätten dabei, ihre Flotte auf Elektromobilität umzustellen. Für die erste Förderrunde können Anträge bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Das neue BMU-Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Bewerbungen sind bis zum 15. Dezember 2020 möglich. Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

 Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

5. Vereinsdatenbank

Zum Schluss, der Hinweis auf die Vereinsdatenbank Tübingen. Hier können Sie Ihren Verein, Ihr Engagement eintragen und aktualisieren.
>>> www.tuebingen.de

6. Hilfe für gemeinnützige Vereine verlängert

Das Land Baden-Württemberg verlängert die Hilfe für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Not.
Eine einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss.
Bisher war es möglich Anträge bis 31.10.2020 zu stellen. Am 3. November hat das Kabinett die Antragstellung um fünf Monate (bis 31.03.2021) verlängert.
Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.
Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrations-arbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.

Der Antrag kann online auf dem Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden.

7. Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)

Mail 21/2020 des Fachbereichs Kunst und Kultur:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben nun die Förderkonditionen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind alle privaten und kommunalen Unternehmen, Betriebe, Soloselbstständige, Freiberufler, Vereine und Einrichtungen, die auf der auf Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Im Rahmen dieser „Novemberhilfe“ werden die besonderen Rahmenbedingungen von Soloselbstständigen und freien Kulturschaffenden berücksichtigt. Die Einführung eines sogenannten Unternehmerlohns für Soloselbstständige wird – unabhängig von der Novemberhilfe – allerdings noch im Kontext der „Überbrückungshilfe III“ geprüft und kann frühestens ab Januar 2021 realisiert werden.
Alle Details zu den Förderbedingungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums sowie in einer FAQ-Übersicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud van Ackern

Beauftragte für Bürgerengagement
Universitätsstadt Tübingen
Am Markt 1
72070 Tübingen
Tel. 07071-2041532
www.tuebingen.de/buergerengagement