Aktuelle Informationen der Beauftragten für Bürgerengagement der Stadt Tübingen

Themenübersicht

1. Aktuelles zur Corona-Pandemie

  • Hilfspaket für Vereine und Organisationen
  • allgemein, für Vereine, Kinder- und Jugendarbeit und Kulturschaffende

2. Fortbildungsangebot „Fit fürs Engagement“

3. Zehn Jahre Fairtrade-Stadt Tübingen

Themen im Einzelnen

1. Aktuelles zur Corona-Pandemie – allgemein, für Vereine, Kinder- und Jugendarbeit und Kulturschaffende

Hilfspaket für Vereine und Organisationen I

In einer aktuellen Pressemitteilung des Sozialministeriums BW wird auf das neue Förderprogramm hingewiesen. Damit insbesondere kleine Vereine und zivilgesellschaftliche, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind und trotz etlicher Hilfsmaßnahmen von Bund und Land nicht leer ausgehen, unterstützt sie die Landesregierung mit 15 Millionen Euro. Ab August steht die Förderung voraussichtlich zu Verfügung, max. 12.000 Euro pro Verein und Organisation. Das Geld muss nicht zurück gezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung von Fixkosten, für seit 11.3.2020 coronabedingt entgangenen Einnahmen wie Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen, dienen. Bevorzugt werden gemeinnützige Vereine und Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration berücksichtigt. Sofern Finanzmittel vorhanden sind, steht das Programm grundsätzlich auch anderen ehrenamtlich getragenen gemeinnützigen Vereinen offen. Das Land will damit das bürgerschaftliche Engagement würdigen und die aufgebauten Strukturen stützen und verstetigen.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmengegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ( CoronaVO), seit 1. Juli 2020:

Allgemeine Regelungen für alle (Änderungen)

Ansammlungen (i.S.d. § 9 CoronaVO)

Im öffentlichen wie auch im privaten Raum dürfen sich nun 20 Personen treffen.

Veranstaltungen

  • Definition Veranstaltung: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung eines Veranstaltenden, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt (§ 10 VI CoronaVO)
  • Für (nicht private) Veranstaltungen mit mehr als 20 bis max. 100 Teilnehmenden müssen die Hygieneanforderungen nach § 4 Corona-VO eingehalten werden: Es muss ein Konzept nach Maßgabe des § 5 erstellt und eine Datenerhebung der Teilnehmenden nach § 6 durchgeführt werden. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten.
  • Grundsätzlich sind bis 31.07. nur Veranstaltungen bis 100 Teilnehmer zulässig (§ 10 III S.1 Nr.1 CoronaVO). Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich auf 250 Personen, wenn den Teilnehmenden während der gesamten Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem vorher festgelegten Programm folgt (§ 10 III S.2 Nr.1, 2 CoronaVO), also z.B. bei Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab August sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden zulässig (§ 10 III S.1 Nr.2 CoronaVO).
  • Grundsätzlich untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen, mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und –proben. (§ 10 V CoronaVO)
  • Bei privaten Veranstaltungen mit max. 100 Personen ist nun kein Hygienekonzept mehr gefordert. Das gilt z.B. für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.

Spezielle Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit (Änderungen)

Rechtsgrundlage: Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Corona Virus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit à nachfolgend als CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit bezeichnet.

  • Ab 01.07. sind alle regulären Angebotsformen der Kinder- und Jugendarbeit wieder zugelassen, auch mehrtägige Angebote mit Übernachtungen sind wieder möglich.
  • Wenn zu Beginn und während einem Angebot für Kinder- und Jugendliche die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht feststehen, gelten die Regelungen für Ansammlungen nach § 9 der CoronaVO. à max. 20 Personen (§ 2II CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit)
  • Bei Angeboten, bei denen die Teilnehmenden für die Dauer des Angebots feststehen, gilt eine Gesamtzahl von 100 Teilnehmenden, diese Zahl kann sich auf bis zu 250 Personen erhöhen, wenn diesen für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen sind.
  • Ab August sind wieder bis zu 500 Teilnehmende möglich.
  • Bei Angeboten mit mehr als 100 Teilnehmenden müssen aus diesen feste Gruppen mit max. 30 Personen gebildet werden, zwischen diesen Gruppen soll ein Abstand von 1,5m gehalten werden (§ 2 III CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit).
  • Beim Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit muss, neben der Einhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen (§ 4 CoronaVO), ein Hygienekonzept (§ 5 CoronaVO) erstellt werden. Sollte es im Rahmen dieses Betriebes zu Übernachtungsmöglichkeiten kommen, müssen außerdem gem. § 6 CoronaVO die Daten der Teilnehmenden erhoben werden (§ 2 IV CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit)
  • Bei Angeboten mit mehrtägigen Übernachtungen soll die Zusammensetzung der Belegung eines Übernachtungsraumes wenn möglich nicht verändert werden. Bei Übernachtungen in Zelten sollen möglichst viele Zelte von den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden, damit möglichst wenige Personen Zelte gemeinsam nutzen (§ 3 CoronaVO Kinder und Jugendarbeit).

Hygienekonzept

Das jeweils notwendige Hygienekonzept müssen Sie auf Verlangen vorlegen können. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Hygienekonzept den Verordnungen entspricht ist, können Sie sich vorab per E-Mail an das Ordnungsamt wenden: ordnung-gewerbe@tuebingen.de

2. Fortbildungsangebot „Fit fürs Engagement“

Übersicht über die neuen Angebote für das Herbst-/Wintersemester. Die Broschüre mit weiteren Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie auf der städtischen Homepage:  www.tuebingen.de/weiterbildung-engagierte.

Das Angebot ist gebührenfrei. Zu allen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Geben Sie bei der Anmeldung an, wo Sie sich engagieren.

Wenn Sie weitere Wünsche haben, melden Sie sich bei mir. Das Programm richtet sich nach dem was Sie für Ihr Engagement brauchen. Es kann auch mal eine einzelne maßgeschneiderte Fortbildung für Ihren Verein, Ihre Gruppe oder Initiative möglich sein.

Verein 4.0 – Nachfolge
Hans-Jürgen Schwarz
Dienstag, 6. Oktober 2020, 9 bis 17 Uhr
vhs Tübingen, Katharinenstraße 18, Raum 112
Kurs Nr. 201-10220
Max. 12 TN
Anmeldung ab 15.08.
https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

Wie verschaffe ich mir Gehör?
Adelheid Krohn-Grimberghe
Donnerstag, 15. Oktober 2020, 9 bis 17 Uhr
vhs Tübingen, Katharinenstraße 18, Saal
Kurs Nr. 201-10222
Max. 12 Teilnehmer/-innen nach jetzigen Hygiene-Bedingungen
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29                             

Online Sitzungen und Online Workshops moderieren und technisch umsetzen
Alexander Ries
Montag, 19. Oktober 2020, 18 bis 20 Uhr
Online
Kurs Nr. 201-10221
Voraussichtlich 20 Teilnehmer
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29                             

Banner für Webseite, kleine Grafiken, Foto-Collagen mit Text für Flyer und Werbegrafiken fix erstellen
Alexander Ries
Donnerstag, 5. November 2020, 17.30 bis 19 Uhr
Online
Kurs Nr. 202-10223
Voraussichtlich 20 Teilnehmer
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

Verein 4.0 – Digitalisierung
Hans-Jürgen Schwarz
Samstag, 7. November 2020, 9 bis 17 Uhr, ganztags
vhs Tübingen, Katharinenstraße 18, Raum 115
Kurs Nr. 202-10224
12 Teilnehmer nach jetzigen Hygienebedingungen
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

Social Media Strategieworkshop für Engagierte
Katrin Gildner
Mittwoch, 18. November 2020, 17 bis 21.30 Uhr
und Mittwoch, 25. November 2020, 17 bis 21 Uhr
Online
Kurs Nr. 202-10225
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

Erstellung und Schnitt von YouTube-Videos mit dem Smartphone
Alexander Ries
Mittwoch, 9. Dezember 2020, 14 bis 17 Uhr
vhs Tübingen, Katharinenstraße 18, Raum 115
Kurs Nr. 202-10226
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

Impulsvortrag und Motivationsabend
für Vorstände von Vereinen mit Wolfgang Mesner
„Ehrenamtliches Engagement braucht eine Zukunft!“
oder „Wie sich das Ehrenamt modernisieren kann!“
Mittwoch, 2. Dezember 2020, 19 bis 21.30 Uhr
Rathaus Tübingen, Ratssaal
Kurs Nr. 202-10228
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

s. auch Ausblick auf 2021

Recht im Vereinsalltag: Aufsichtspflicht – Haftung im Verein
Ulrich Junginger
Donnerstag, 21. Januar 2021, 18.30 bis 20.30 Uhr
vhs Tübingen, Katharinenstraße 18, Raum 115
Kurs Nr. 202-10227
Anmeldung ab 15.08.: https://kurzelinks.de/vhs20, Telefon: 07071 5603-29

Ausblick auf  das Folgeprogramm Frühjahr/Sommer 2021

„Ehrenamtliches Engagement braucht eine Zukunft!“ oder „Wie sich das Ehrenamt modernisieren kann!“
Angebotspaket für Vorstände von Vereinen im Frühjahr-/Sommerprogramm 2021:

  • Grundschulungsseminar (2 Tage-Seminare) „Werkzeugkoffer für Vereinsvorstände“ für zwölf Vereine (Vorstände oder andere Verantwortliche im Verein), zwei Personen pro Verein
  • Begleitende Vereins-Coachings – individuell (4-6h pro Verein) oder als Gruppenangebot zu spezifischen Vorstandsthemen

Ziel: Reflexion der bisherigen Arbeit und des persönlichen Engagements. Erste Handlungsstrategien und konkrete Umsetzungsschritte für ihre Vereinspraxis.

Referent ist der Coach und Trainer Wolfgang Mesner. Pro Verein wird ein Eigenanteil von 150 Euro erhoben.

Weitere Informationen zum Kurs und die Termine werden bei der Impulsveranstaltung am 2. Dezember und  im Programm für Frühjahr/Sommer, das im November erscheint, mitgeteilt.

Die Anmeldung dafür ist ab 15. Januar 2021 über die vhs möglich.

>>> Broschüre „Fit fürs Engagement“: www.tuebingen.de/weiterbildung-engagierte

3. Zehn Jahre Fairtrade-Stadt Tübingen

Bei unserem Konsum von Kaffee, Tee, Kakao, unserer Kleidung und vielen anderen Dingen des täglichen Bedarfs ist häufig nicht bewusst woher und unter welchen Arbeitsbedingungen diese Produkte hergestellt werden. Fairtrade bedeutet nachhaltiger Handel für eine nachhaltige Entwicklung und verbessert die Lebens- und Arbeitssituation der Menschen im globalen Süden. Zahlreiche Initiativen in Tübingen engagieren sich in diesem Bereich, und seit zehn Jahren ist Tübingen Fairtrade-Stadt.

Mit einem vielfältigen Programm mit Vorträgen, Workshops, Ausstellungen, Bildungsangeboten, einem, einem und einer Fairtrade Kochshow wollen wir in der zweiten Jahreshälfte auf die Situation der betroffenen Produzentinnen und Produzten und das vielfältige zivilgesellschaftliche Engagement in diesem Bereich aufmerksam machen.

>>> weitere Informationen und Broschüre mit dem Jubiläumsprogramm: https://www.tuebingen.de/fairtrade

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud van Ackern
Beauftragte für Bürgerengagement
Universitätsstadt Tübingen
Am Markt 1
72070 Tübingen
Tel. 07071-2041532
www.tuebingen.de/buergerengagement