KBC-Newsletter der Stadt Tübingen vom 22.12.2020

Beim Austausch am vergangenen Freitag war u.a. das neue Procedere für kostenlose Schülerfahrkarten Thema, deren Antragsstellung nun über den Antrag auf Leistungen für BuT erfolgt.
Um eine kostenlose Schülerfahrkarte zu erhalten muss der Antrag ausgefüllt werden. Wenn bereits Leistungen für BuT erhalten werden, wie beispielsweise Schulessen o.ä. reicht eine formlose E-Mail.
Erforderlich sind immer eine Schulbescheinigung, der Leistungsbezug vom Jobcenter und der Zahlungsnachweis über ein Abo bei den SWT. Welches Abo das geeignete ist, ist ein anderes Thema und liegt bei den SWT. Der Weg zur Grundschule muss 1.6 km betragen. Alle Nachweise können nachgereicht werden bzw. werden auch von der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter angefordert. Das bedeutet allerdings, dass auf jeden Fall 1 x in Vorkasse getreten werden muss. Erfolgt die Bewilligung gilt diese bis Ende des Schuljahres automatisch.
Bei einer Ablehnung des Antrags gibt es weiterhin die 10 €-Fahrkarte für Schüler*innen in Verbindung mit der Kreisbonuscard.
Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, entweder über das Formular oder als formlose E-Mail.
Für Januar gibt es wohl noch die Möglichkeit eine Fahrkarte am Automat zu kaufen, welche ist noch unklar.

Die ermäßigte Schülermonatskarte für den Tübinger Stadtverkehr für 10 Euro an den Verkaufsstellen wird es ab 01.01.2021 nur noch gegen Vorlage eines BuT-Ablehnungsbescheides geben (Wohnsitz in Tübingen).

Tricky Ticket: Schülerinnen und Schüler, die den Stadtbus hauptsächlich in ihrer Freizeit nutzen, haben gegen Vorlage der KreisBonusCard weiterhin die Möglichkeit, das ermäßigte Tricky Ticket für 5 Euro zu kaufen. Die Freizeitmonatskarte gilt naldoweit an Schultagen ab 14 Uhr (ganztags an Sonn- und Feiertagen).

Viele Grüße

Monica Jordan
Koordination Kinderchancen