Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große
Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Für den Notfall-KiZ müssen Familien, die einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, ab April 2020 nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Weitere Einzelheiten sind hier zu finden.

Versorgung mit Lebensmitteln

  • Etliche Tübinger Gruppierungen und Freiwillige haben sich zur „Initiative Grundversorgung“ zusammengeschlossen. Sie geben Lebensmittel an diejenigen aus, die sonst auf die Hilfe der Tübinger Tafel angewiesen sind. Dies ist wichtig, weil die Tübinger Tafel geschlossen ist. Die Lebensmittel werden kostenlos in rationierten Mengen abgegeben. Helferinnen und Helfer packen die Waren in haushaltsüblichen Mengen zusammen; eine freie Auswahl ist nicht möglich. Die Ehrenamtlichen achten darauf, dass die Abstandsregeln bei der Zusammenstellung und bei der Abgabe der Waren eingehalten werden. Diese Standorte haben montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr geöffnet:
    • Kinder- und Jugendfarm, Saibenstraße 10
    • Bürgertreff NaSe, Janusz-Korczak-Weg 1
    • Stadtteiltreff Wanne, Beim Herbstenhof 3
    • Brückenhaus, Werkstraße 8
    • Goldene Zeiten, Europaplatz 11
    • Pfarrsaal St. Petrus, Pfrondorfer Straße 24

Weitere Informationen: https://www.tuebingen.de/28337.html#/28326

Die Rottenburger Tafel ist hier, die Mössinger Tafel hier erreichbar.

Corona Pandemie – Einhaltung von Fristen

Aus aktuellem Anlass wird das Diakonische Werk seit letzter Woche gefragt, wie es sich verhält, wenn Asylbewerber*innen einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bekommen und wegen Corona-Maßnahmen entweder selbst nur eingeschränkt agieren können oder nicht persönlich zum Gericht gehen können oder die Beratungsstelle nicht aufsuchen können, zumindest nicht persönlich. Wichtig ist zunächst, dass die Klagefrist bzw die Frist zur Einlegung eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz nur dann zu laufen beginnt, wenn der Bescheid wirksam zugestellt wurde (vgl. § 57 Abs. 1 VwGO).

Corona Pandemie – Einhaltung von Fristen weiterlesen

Organisationsformen von Unterstützerkreisen

Einige Unterstützerkreise haben Probleme, die anstehenden Aufgaben gut zu koordinieren. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Organisationsformen bietet eine Broschüre von Dialogbereiter.de, die die Entwicklung von 2017 bis 2018 aufbereitet. Es gibt u.a. gute Tipps zur Abwehr fremdenfeindlicher Aktionen und zum Aufbau handlungsfähiger Strukturen im Ehrenamt.

Eine weitere Broschüre des BMFSFJ behandelt zwar keine Flüchtlingsthemen, es werden jedoch Aspekte einer möglichen Kooperationsform und das Vorgehen bei Konflikten behandelt, die auch in unserem Handlungsfeld greifen könnten.

Wie aus Schwarzfahrern Vergewaltiger werden

Am 31.3. findet im Gemeindehaus St. Michael, Hechinger Str. 45, Tübingen, ein Gambia-Abend statt. Dabei hält Dr. Huke einen Vortrag über rassistische Stereotypisierungen von Gefl üchteten
in den Sozialen Medien – und ihre Folgen

Details finden Sie hier.

Mütter im Gespräch

Für zugewanderte und geflüchtete Mütter, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, gibt es einen kostenlosen Orientierungskurs. Er soll den Frauen helfen, schneller Deutsch zu lernen, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und in Tübingen Fuß zu fassen.

Der Kurs ist derzeit geschlossen.

Weitere Infos unter: www.tuebingen.de/corona

Publikationen Februar 2020

Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht: Handreichung des Flüchtlingsrats BW

Im Asyl- und Aufenthaltsrecht gibt es verschiedene Arten von Wohnsitzauflagen, je nachdem, ob die betroffene Person eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Arbeitshilfe erklärt die verschiedenen Wohnsitzauflagen und die Umstände, unter denen sie verhängt und aufgehoben werden. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie kann auf der Homepage des Flüchtlingsrats BW bestellt werden.
Flüchtlingsrat BW, Dezember 2019: Broschüre „Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht“

Mitwirkungspflichten von Geduldeten: Handreichung des Flüchtlingsrats BW

In dieser Arbeitshilfe werden die gesetzlichen Mitwirkungspflichten vorgestellt, denen Geduldete unterliegen. Relevant ist das Thema vor allem in der Konstellation, dass Geduldete aufgefordert werden, ihre Identität zu klären und sich um einen Reisepass zu bemühen. Immer wieder kommt es auch vor, dass Sanktionen wie Arbeitsverbote verhängt werden mit der Begründung der fehlenden Mitwirkung. In dieser Arbeitshilfe wird erklärt, welche Mitwirkungspflichten existieren, welche Pflichten die Geduldeten haben und welche die Ausländerbehörde, wie man die Erfüllung der Mitwirkungspflichten glaubhaft machen kann, und welche Sanktionen unter welchen Umständen rechtlich zulässig sind.
Flüchtlingsrat BW, Dezember 2019: Broschüre „Mitwirkungspflichten von Geduldeten“

Der Weg zum unbefristeten Aufenthaltstitel

Neue Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“ erschienen

Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben — beispielsweise deshalb, weil ihnen im Asylverfahren ein Schutzstatus zugesprochen wurde oder weil sie nach einem erfolglosen Asylantrag auf anderem Wege ein Bleiberecht erhalten haben — stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen welche Personengruppen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, erhalten und unter welchen Umständen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlischt oder widerrufen werden kann.
Flüchtlingsrat BW, Dezember 2019: Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“

Publikationen Februar 2020 weiterlesen

Materialien Januar 2020

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet in ihrem Infodienst 1/2020 wieder lesenswerte Informationen. Eine Auswahl finden Sie hier:

Hans Böckler Stiftung (Hg.)
Vertane Chancen der Fachkräftebindung in der Pflege
Strukturelle Hindernisse bei der Integration von migrierten und quereinsteigenden Fachkräften
Nr. 005, Dezember 2019, Forschungsförderung Policy Brief

Monika Dreiner
Trauma bei Kindern und Jugendlichen

Deutsches Institut für Menschenrechte
Neues Handbuch „Maßstab Menschenrechte“
Bildungspraxis für die Themen Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung

BumF Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V.
Die Situation (unbegleiteter) minderjähriger und junger volljähriger Geflüchteter in Deutschland
Auswertung der Online-Umfrage 2019

Aktuelle Termine

Im Landkreis finden folgende Veranstaltungen statt, die auch bei der Flüchtlingsarbeit interessant sein dürften:

Dienstag, 11 Februar, 19:00: Sechzehntes Tübinger Sozialpolitisches Fachforum: Inklusion von Anfang an nachhaltig entwickeln
Veranstalter: Der Paritätische Kreisverband Tübingen, ProSozPaed Tübingen e.V., Bündnis für Familie Tübingen
Wo: Brückenhaus, Werkstraße 8, 72074 Tübingen

Mehr Infos: 16. SoFa_Einladung

Mittwochs 5. Februar bis 17. Juni, je 18:00-20:00 Uhr: 5 Termine Supervisionsgruppe für Engagierte in der Geflüchtetenarbeit Veranstalter: Psychologische Beratungsstelle der evangelischen und katholischen Kirche
Wo: Brückenstraße 6, 72074 Tübingen
Anmeldung  unter: grossguth@pbs-brueckenstrasse.de
Mehr Infos: Supervisionsgruppe

Dienstag, 31.3.2020 19:00 im Gemeindehaus St. Michael, Hechinger Straße 45, 72072 Tübingen: Gambia-Veranstaltung

Materialien November 2019

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet in ihrem Infodienst 4/2019 wieder lesenswerte Informationen: